„Jung kauft Alt“ neue KfW-Förderung für junge Familien

Das neue KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb – 308) stellt eine weitere Säule zur Unterstützung von Familien beim Erwerb von Wohneigentum dar.

Der Start des Kreditprogramms ist für den 3. September 2024 geplant, und es stehen insgesamt 350 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Mittel für das Förderprogramm freigegeben, sodass das Programm zur Förderung des Erwerbs von Bestandsimmobilien durch Familien mit kleinen und mittleren Einkommen bald starten kann.

Familien können einen zinsgünstigen Kredit für den Kauf eines Altbaus beantragen.

Wie funktioniert die Förderung?
Die Höhe des Kredits hängt von der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt ab:
– Bei 1 Kind: 100.000 Euro
– Bei 2 Kindern: 125.000 Euro
– Ab 3 Kindern: 150.000 Euro

Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf einer Bestandsimmobilie, die zum Zeitpunkt der Antragstellung die Energieeffizienzklasse F, G oder H aufweist. Innerhalb von 54 Monaten muss das Gebäude mindestens auf das Niveau eines Effizienzhauses 70 EE saniert werden. Hierfür kann beispielsweise die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ im Rahmen des KfW-Programms 261 genutzt werden.
Gefördert wird maximal eine Wohneinheit, wobei der Kaufpreis inklusive der Grundstückskosten berücksichtigt wird.

Welche Voraussetzungen gibt es?
Die Förderung richtet sich an Familien mit Kindern, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind im Haushalt maximal 90.000 Euro beträgt. Für jedes weitere minderjährige Kind erhöht sich dieser Betrag um 10.000 Euro. Die geförderte Immobilie muss mindestens 5 Jahre lang selbst bewohnt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf kein weiteres Wohneigentum vorhanden sein. Zudem dürfen die Haushalte bisher keine Bundesförderungen aus den Programmen „Baukindergeld“ (424), „Wohneigentum für Familien“ (300) oder „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) in Anspruch genommen haben. Antragsteller:innen müssen einen Eigentumsanteil von mindestens 50 Prozent besitzen.