Das ändert sich ab 01.10.2024 für Eigentümer und Mieter

Heizungsförderung für Eigentümer von Einfamilienhäusern: Auszahlung startet Ende Oktober
Wer in seinem Eigenheim eine energieeffiziente Heizung installiert, erhält großzügige staatliche Unterstützung. Für die Verwaltung der Anträge zur Förderung ist die Förderbank KfW zuständig, die bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Wer im September Rechnungen und Belege für die KfW-Heizungsförderung eingereicht hat, sollte ab Ende Oktober Geld bekommen. 

Heizung checken: Hydraulischer Abgleich auch bei Neueinbau
Zum 1. Oktober treten Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum verpflichtenden Heizungs-Check und hydraulischen Abgleich in Kraft. Bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen müssen dann auch alle Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger geprüft werden, die neu eingebaut werden.
Durch den hydraulischen Abgleich sollen die Wärmeströme im System optimiert werden, sodass sich die Energie auch gleichmäßig auf die Heizkörper verteilt. Grundlage hierfür ist, dass das Heizwasser ungehindert durch alle Leitungen fließen kann und der Druck so optimal ist, dass auch entferntere Heizkörper ausreichend versorgt sind. Damit soll Energie eingespart werden, was auch die Heizkosten senkt.

Mieter-Anspruch auf Balkonkraftwerke
Für Mieter soll es leichter werden, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Vermieter dürfen ihnen das nicht mehr ohne triftigen Grund verbieten. Sogenannte Steckersolargeräte werden in den Katalog jener baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung Mieter einen Anspruch haben. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat gebilligt worden. Das Gesetz dürfte im Oktober in Kraft treten.

Erste Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImschV): Bestehende Festbrennstoffkessel und Einzelraumöfen müssen bis Ende 2024 Staub- und CO-Ausstoß reduzieren
Mit Brennstoffen wie Holz, Kohle und anderen Feststoffen betriebene Öfen müssen bestimmte Kohlenmonoxid- und Feinstaub-Grenzwerte einhalten. Die letzte Übergangsfrist läuft Ende 2024 aus. Wird ein Ofen den gängigen Pflichten und Anforderungen nicht gerecht, müssen Eigentümer ihn aufrüsten oder anderenfalls abschalten (§§ 25 und 26 der 1. BImschV).

Garten: Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken ab 1. Oktober wieder erlaubt
Ab 1. Oktober ist es wieder erlaubt, Hecken, Gebüsche, Laub- oder Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen. Der Paragraf 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September solche Radikalschnitte. Damit sollen brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden.

Wichtig: Sogenannte Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Aber auch da sollte man natürlich auf eventuell vorhandene Nester achten und sie schonen. Und: Nie bei Frost verschneiden! Es könnten Äste abbrechen und die Struktur von Busch oder Baum beschädigt werden.